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Immobilien-Markt Engadin - St. Moritz Immobilien-Markt Engadin - St. Moritz

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Immobilien-Markt Schweiz - Fakten und Trends 2008


Das Gut Immobilie unterscheidet sich von den anderen Gütern vor allem durch seine Standort-gebundenheit. Kein zweites Gut ist dermassen mit den Eigenschaften des Standortes verknüpft wie ein Haus oder eine Wohnung.

Eigenschaften, welche den Standort grossräumig charakterisieren, bestimmen die Makrolage einer Liegenschaft. Zu diesen zählen die Nähe zu Zentren, die Steuerbelastung, die Qualität der Infrastruktur vor Ort etc. Der Nutzen, den eine Immobilie stiftet, ist durch die Ortsgebundenheit sehr eng mit den Qualitäten des Standortes verknüpft. Wie anders ist zu erklären, dass eine Wohnung im Oberengadin den rund dreimal höheren Wert aufweist als eine vergleichbare Wohnung im Entlebuch?
» Immobilien-Markt Schweiz 2008 Immobilien-Markt Schweiz - Fakten und Trends 2008

Quelle: Credit Suisse, 15. Januar 2008

Stockwerkeigentum: Streit ums liebe Geld


Eigentumswohnungen erfreuen sich grosser Popularität. Der Interessenausgleich zwischen Gemeinschaft und individueller Freiheit hat aber seine Tücken.

Endlich sind die Bananenkisten nach dem Umzug weggeräumt, die nigelnagelneue Eigentumswohnung ist fertig möbliert, und man könnte das Wohnen in vollen Zügen geniessen - wäre da nicht der Streit ums Geld in der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Angefangen hat alles mit einem verdeckten Mangel an der Fassade des Wohnhauses. » weiter

Quelle: Tagesanzeiger, 03. März 2008

Immobilien/Grundstück-Erwerb durch Personen im Ausland


Der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden für Ausländer ist weitgehend bewilligungsfrei. Der Erwerb einer Ferienwohnung im Kanton Graubünden muss bewilligt werden (Ausländerbewilligung). Einem bewilligungspflichtigen Ausländer kann der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Apparthotel bewilligt werden. Die Ferienwohnung muss sich in einem vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsort befinden. Eine Bewilligung muss zudem dem Kontingent belastet werden, das der Bund dem Kanton pro Jahr für Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels zuteilt, ausser wenn der Veräusserer seinerzeit bereits eine Bewilligung für den Erwerb der Wohnung erhalten hat. » Immobilien/Grundstück-Erwerb durch Personen im Ausland

Quelle: Bundesamt für Justiz, 1. April 2005
 
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