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News Steuern

Engadin · Hypotheken & Zinsen · Immobilien · Steuern

News Steuern

LGT Datacard 2007: Interkantonaler Steuervergleich

Steuervergleich zwischen der Hauptstadt und dem günstigem Ort aller Kantone in der Schweiz. Informationen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern, Vermögenssteuern, Kapitalgewinnsteuer und Grundstückgewinnsteuer in den einzelnen Kantonen in der Schweiz. » LGT Datacard 2007: Interkantonaler Steuervergleich

Quelle: LGT Bank (Schweiz) AG, 12. Oktober 2007

Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Die Bundessteuergesetzgebung sowie die Kantone sehen die Möglichkeit einer „Besteuerung nach dem Aufwand“ (Pauschalbesteuerung) vor. Sie steht primär Personen ausländischer Nationalität zur Verfügung, welche in der Schweiz Wohnsitz haben, hier aber keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Diese Besteuerungsart setzt voraus, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz unmittelbar vor dem Zuzug während mindestens 10 Jahren ausserhalb der Schweiz hatte. Gesamtschweizerisch werden rund 3000 Personen pauschal besteuert, gut 90% von ihnen leben in den Kantonen Graubünden, Waadt, Wallis und Genf. Weiter » Pauschalbesteuerung

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

Gemeinde-Steuersätze (Steuerfüsse) im Engadin 2010

Im Kanton Graubünden liegt der aktuelle kantonale Steuerfuss bei 105%. Bei den untenstehenden Steuersätzen handelt es sich um die der kantonalen Steuerverwaltung durch die betreffende Steuer-Hoheit (Gemeinde, Kreis, Kirche) gemeldeten Steuerfüsse. Allfällige Kopfsteuern, Kirchensteuern und Feuerwehrsteuern sind nicht aufgeführt.

Die günstigste Gemeinde im Engadin mit einem Steuersatz (Steuerfuss) von 57% ist Celerina, gefolgt von St. Moritz (60%), Silvaplana (67%), Samedan (70%), La Punt (77,5%), Bever und Sils Maria (je 80%).   Die höchsten Steuerfüsse in Südbünden haben die Gemeinden Scuol (105%), Ftan (110%), Müstair (120%), St. Maria (120%), Sent (120%) und Ramosch (130%).
Weiter » Gemeinde-Steuersätze (Steuerfüsse) im Engadin

Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden

Steuern beim Kauf einer Liegenschaft in Graubünden

Die Handänderungssteuer ist im Kanton Graubünden eine reine Gemeindesteuer (der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer) und kann je nach Gemeinde variieren.

Die Grundstückgewinnsteuer, welche bei der Erzielung eines Grundstückgewinnes auf Privatgrundstücken erhoben wird, bedeutet oftmals eine grosse Belastung.
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