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Immobilienmarkt 2011 - Fakten und Trends
In einigen Regionen müssen heute Preise bezahlt werden, die für viele Haushalte nicht mehr tragbar sind. In 421 Gemeinden von insgesamt 2'551 ist heute ein Einkommen von mehr als 100'000 CHF erforderlich, um sich unter Einhaltung konservativer Tragbarkeitsrichtlinien eine neue 4.5-Zimmer-Eigentumswohnung leisten zu können. Rund um den Genfersee werden beinahe flächendeckend mehr als 115'000 CHF benötigt. Das Gleiche gilt für die Stadt Zürich und die Region Pfannenstiel. In einzelnen touristischen Gemeinden ist sogar ein noch höheres Einkommen notwendig. Die bereits 11 Jahre anhaltende Phase steigender Immobilienpreise droht sich mancherorts zu verselbständigen. In den Köpfen von Verkäufern wie auch von Käufern wird ein Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr als normal angesehen, ungeachtet der Werthaltigkeit des jeweiligen Objektes. Die Frage nach der Nachhaltigkeit dieser Entwicklung rückt daher zunehmend in den Vordergrund.
In touristisch geprägten Regionen wie beispielsweise dem Oberengadin
ist die Entwicklung der Immobilienpreise auf die hohe Nachfrage nach
Zweitwohnungen zurückzuführen. Daher kann lediglich darauf geschlossen
werden, dass die Situation für die Einheimischen nicht nachhaltig ist.
Die zukünftige Preisentwicklung in diesen Regionen wird aber in erster
Linie von ihrer zukünftigen Attraktivität als Tourismusstandort abhängen.
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Immobilienmarkt 2011 -Fakten und Trends
Quelle: Credit Suisse, 2. Februar 2011
Stockwerkeigentum: Streit ums liebe Geld
Eigentumswohnungen erfreuen sich grosser Popularität. Der Interessenausgleich zwischen Gemeinschaft und individueller Freiheit hat aber seine Tücken.
Endlich sind die Bananenkisten nach dem Umzug weggeräumt, die nigelnagelneue Eigentumswohnung ist fertig möbliert, und man könnte das Wohnen in vollen Zügen geniessen - wäre da nicht der Streit ums Geld in der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Angefangen hat alles mit einem verdeckten Mangel an der Fassade des Wohnhauses.
Quelle: Tagesanzeiger, 03. März 2008
Immobilien/Grundstück-Erwerb durch Personen im Ausland
Der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden für Ausländer ist weitgehend
bewilligungsfrei. Der Erwerb einer
Ferienwohnung im Kanton
Graubünden muss bewilligt werden (Ausländerbewilligung). Einem bewilligungspflichtigen
Ausländer kann der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit
in einem Apparthotel bewilligt werden. Die Ferienwohnung muss sich in
einem vom Kanton bezeichneten Fremdenverkehrsort befinden. Eine Bewilligung
muss zudem dem Kontingent belastet werden, das der Bund dem Kanton pro
Jahr für Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels zuteilt,
ausser wenn der Veräusserer seinerzeit bereits eine Bewilligung für
den Erwerb der Wohnung erhalten hat.
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Immobilien/Grundstück-Erwerb
durch Personen im Ausland
Quelle: Bundesamt für Justiz, 1. April 2005